Schulordnung

l. Allgemeines

Die Imparare Academy ist ein Weiterbildungsinstitut, das von TeilnehmerInnen aufgrund eigener Entscheidung für Fortbildungszwecke besucht wird.

An der Imparare Academy werden TeilnehmerInnen aus verschiedenen Nationen unterrichtet. Dies verpflichtet alle in besonderer Weise zur Toleranz und Verständigung. Eine weitere Grundlage dieser Ordnung bilden gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, die von allen als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt werden.

2. Unterrichtszeiten

Teilnehmer und Dozenten haben die Unterrichtszeiten pünktlich einzuhalten. Auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnung ist der Besuch aller Lehrveranstaltungen Pflicht. Die Anwesenheit wird urschriftlich in den Anwesenheitslisten vermerkt, es gelten die besonderen Hinweise auf den Listen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bzw. Kostenträger (Bafög-Ämter) werden über die Fehlzeiten informiert. Nur bei 100% Anwesenheit wird der Teilnehmer zur Prüfung zugelassen. Kann der Teilnehmer (auch unverschuldet) an einem Unterrichtstag nicht teilnehmen, so muss dieser Unterrichtsteil in einem anderen Seminar oder in einem gesonderten Termin nachgeholt werden.   

3. Regelungen bei Versäumnis und Krankheit

Es gilt die Regelung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und wie im Arbeitsleben üblich: Bei Erkrankung ist vor Beginn der Schulungsträger zu informieren und zwar grundsätzlich per Email an das Sekretariat (info@Imparare-academy.com), in Ausnahmefällen auch telefonisch – bis spätestens 10:00h des aktuellen Tages. Ab spätestens dem 2. Werktag ist ein Arzt aufzusuchen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (,,gelber Schein“) unverzüglich dem Schulungsträger vorzulegen. Ansonsten ist das Versäumnis unentschuldigt und führt bei Kostenträgern (BAFöG) zu Leistungskürzungen.

Bei Versäumnis von Prüfungen ist sofort ein ärztliches Attest zu erbringen, da ansonsten die Möglichkeit, an zentralen Nachschreibeterminen teilzunehmen, entfällt und die nicht erbrachten Leistungen mit der Note „Ungenügend“ zu werten sind.

  1. Fehlzeitenregelung

    Wird ein Teil der Unterrichtszeit beim Präsenzunterricht nicht wahrgenommen, müssen die Stunden im nächsten Kursblock nachgeholt werden. Geschieht dies nicht, wird der Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen. Die E-Learning Kapitel müssen zu 100% bearbeitet und mit mindestens 70% bestanden werden, damit der Teilnehmer zur Prüfung zugelassen wird.

 

Die Fehlzeiten werden über Anwesenheitslisten von den Dozenten notiert und im System erfasst.
Für jeden Unterrichtstag bestätigen die Teilnehmer und die Lehrkraft die Anwesenheit der einzelnen Teilnehmer durch Eintragung/Unterschrift auf den der Lehrkraft vorzulegenden Anwesenheitslisten.

Die Lehrkräfte nutzen zur Kenntlichmachung der Anwesenheit/Abwesenheit der Teilnehmer einheitlich folgende Zeichen:

Ein Teilnehmer ist nicht anwesend, obwohl er da sein müsste: 0

Ein Teilnehmer ist nicht anwesend, muss es aber auch nicht sein (beispielsweise beim Nachholen eines einzelnen Tages): X

Verspätungen werden mit einem * sowie einer Minutenangabe vermerkt. Für Verspätungen von mehr als 15 Minuten erhält ein Teilnehmer eine Fehlstunde (Unterrichtsstunde= 45 min) angerechnet.

Diese Anwesenheitslisten, wie auch die Klassenbücher haben Urkundencharakter, daher sind sämtliche Eintragungen von der Lehrkraft richtig und vollständig und bei Korrekturen ohne Schwärzung vorzunehmen.

Mit der Anmeldung an den Kursen der Imparare Academy haben sich die Teilnehmer verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.

 

  1. Prüfungsregelung

Für jedes Fachkundemodul oder jeden Kurs, erarbeiten sich die Teilnehmer innerhalb von mehreren Wochen in den jeweiligen Lernfeldern eine Vorleistung, indem Sie die E-Learning Einheiten bearbeiten und am  Präsensunterricht / an den praktischen Übungen teilnehmen. 

Diese Vorleistung muss mindestens zwei Tage vor den Prüfungsterminen erbracht werden.

Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 70% der Fragen und Aufgaben richtig beantwortet werden. Bei nicht bestandener Prüfung kann diese zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden. Die Vorleistungen werden weiterhin anerkannt.

 

  1. Abschließende Anmerkung und Bestimmung

Dieser Leitfaden dient als Orientierung in der Weiterbildung und ist nur für die interne Nutzung angedacht.

 

 

Immengarten 2
30926 Seelze
Tel: 01782083335

 

Weitere Schulungsstandorte:
- Berlin Mitte
Münchener Str. 101, 85737 Ismaning/München
- Hamburg Mitte